Der Begriff eines “Stammbaumes” ist in der Regel überall bekannt, wird aber häufig im privaten Gebrauch mit der Ahnentafel gleichgesetzt, die zum Stammbaum allerdings völlig konträr ist.
Um diese Unklarheiten aus dem Weg zu räumen, möchte ich nun den Stammbaum definieren sowie seine Erstellung erklären.

Zunächst einmal ist ein Stammbaum ein gerichteter Graph, der in chronologischer Reihenfolge alle Nachkommen einer bestimmten Person, des so genannten “Stammvaters”, darstellt.

Die Aufstellung solcher Stammbäume, sowohl von Einzelpersonen als auch von Familien, lässt sich der Genealogie, der Ahnenforschung, zuschreiben.
Vom Stammbaum spricht man allerdings nur dann, wenn der Stammvater unten steht und sich dessen Nachkommen nach oben hin immer weiter verzweigen, dem Abbild eines Baumes ähnlich. Steht der Stammvater allerdings am oberen Rand und erstreckt sich die Darstellung seiner Nachkommenschaft nach unten hin, so spricht man von einer Stammtafel.

Um einen Stammbaum erstellen zu können, bedarf es zunächst einer gründlichen Recherche. Je nachdem, wie weit in die Vergangenheit zurück gegangen werden will, kann diese erhebliche Ausmaße annehmen. Erste Anlaufstellen sind hierbei wohl zunächst die Familienstammbücher, später können auch Standesämter und die Kirchenbücher der Pfarreien zu Rate gezogen werden. In manchen Orten gibt es auch ein Ortsfamilienbuch, dem ebenfalls ganze Familienzusammenstellungen entnommen werden können. Ebenfalls hilfreich bei der Recherche sind Steuerlisten und Online-Dateien, letzere sind aber mit Vorsicht zu gebrauchen.

Ist man nun bis zum gewünschten Ahn in die Geschichte vorgedrungen, kann mit der graphischen Darstellung des Baumes begonnen werden. Dazu wird der Stammvater, also die am längsten in der Geschichte zurückliegende Person, ganz unten, gleichsam der Wurzel des Baumes, dargestellt. In der nächsten Reihe darüber werden nun dessen Kinder, wieder eine weitere Reihe darüber seine Enkelkinder usw. aufgelistet. Bei gleichrangigen Personen unterschiedlichen Alters steht die ältere Person grundsätzlich links der jüngeren. Beginnt der Baum sehr weit in der Vergangenheit, so lässt sich das Ausmaß der “Äste” in den höheren Ebenen sicherlich leicht erahnen. Um der grenzenlosen Ausbreitung entgegenzuwirken, gibt es verschieden Formen von Stammbäumen. So können weibliche Nachkommen ausgelassen werden oder die Ehegatten der Nachkommen außer betracht gelassen werden. Zudem gibt es die Variante, nur Nachkommen gleichen Namens in den Stammbaum aufzunehmen. Töcher, die demnach in eine andere Familie eingeheiratet haben, werden gestrichen, eingeheiratete Ehefrauen der Nachkommen hingegen dazugenommen.

Ein Stammbaum dient als Chronik der eigenen Familiengeschichte. An ihm lassen sich die Wurzeln der eignen Vergangenheit sehr schön darstellen. Die Auflistung in Baumform bzw. als Ahnentafel gewährt dabei einen geordneten Überblick über alle Familienangehörige. Zudem lassen sich unbekannte Familienmitglieder damit ausfindig machen und Standesämter verfügen ebenfalls über Familienstammbäume, wenn natürlich auch nur 2 bis 3 Generationen zurückgehend, um Heiraten zwischen Blutsverwandten zu unterbinden.

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